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Schockwerbung: Strenge Regeln für Rechtsanwälte verfassungsrechtlich unbedenklich
| Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts, der sich gegen die berufsrechtliche Beurteilung seiner geplanten Schockwerbung richtete, mit heute veröffentlichtem Beschluss nicht angenommen. |
Dass für die Werbung von Rechtsanwälten ‒ vor dem Hintergrund ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege ‒ ein Sachlichkeitsgebot gilt, sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Eine Verletzung von Grundrechten im konkreten Fall habe der Beschwerdeführer nicht hinreichend dargelegt.
Zur vollständigen Pressmitteilung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-017.html
Quelle: ID 43270295