· Fachbeitrag · Kommunikation (Teil 4)
Anwaltliche Schreiben klar und einleuchtend verfassen: In der Kürze liegt die Würze!
von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht
| In den bisherigen Beiträgen dieser Reihe haben Sie erfahren, wie Sie es mit den Textmerkmalen „Ordnung“ und „Einfachheit“ schaffen, dass die Leser Ihnen gut folgen können. Die dritte Haupteigenschaft guter Texte ist eine angemessene Kürze. Denn auch für juristische Texte gilt: „In der Kürze liegt die Würze.“ |
1. Eine Warnung vorweg
Kürze stellt per se keinen Wert dar. Es gilt also nicht: Je kürzer ein Text ist, desto besser verständlich ist er. Das ist ein wichtiger Unterschied zu den bisher behandelten Textmerkmalen „Ordnung“ (je strukturierter Sie schreiben, desto besser) und „Einfachheit“ (je einfacher Sie schreiben, desto besser). Im Idealfall passt die Länge Ihres Textes genau zu Ihrem Informationsziel. Dann ist der Text perfekt auf Ihre Botschaft konzentriert: Jedes Wort ist notwendig, keines überflüssig oder redundant.
MERKE | Mit dem Kürzen eines Textes wollen Sie Verständlichkeit und Prägnanz erzielen. Wenn Sie beim Zusammenstreichen über das Ziel hinausschießen, bewirken Sie genau das Gegenteil. |
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