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  • · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Rechtsschutzversicherungen können wieder teurer werden

    | Zum 1.10.16 dürfen Rechtsschutzversicherer die Prämien erhöhen. Davon sind häufig auch bereits laufende Verträge betroffen. In diesen Fällen haben Versicherte grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. |

     

    Vielleicht erhalten Mandanten in der nächsten Zeit Post von ihrer Rechtsschutzversicherung. Wird darin angekündigt, dass der laufende Rechtsschutz teurer wird, haben die Mandanten ein Sonderkündigungsrecht, wenn dies nicht mit verbesserten Leistungen des Vertrags verbunden ist.

     

    Wichtig dabei: Für das Sonderkündigungsrecht ist eine Ein-Monats-Frist ab Zugang der Mitteilung zu beachten (§ 40 VVG). Die Kündigung sollte im Übrigen gut überlegt sein. Stimmen die Leistungen und war der VR in der Vergangenheit ein zuverlässiger Partner, der zügig reguliert hat, spricht dies möglicherweise dafür, den Vertrag beizubehalten.

     

    Wird die Versicherung allein deshalb teurer, weil die Versicherungssteuer angehoben wird, besteht das Sonderkündigungsrecht nicht. Dies sorgt häufig für Missverständnisse, daher sollten Mandanten dies wissen.

     

    PRAXISHINWEIS | Weisen Sie rechtsschutzversicherte Mandanten auf Kündigungsrechte und Fristen hin. Die Information eignet sich vor allem als Serviceleistung im Mandanten-Newsletter oder als Aushang im Wartebereich der Kanzlei.

     

    Weiterführende Hinweise

    • In drei Schritten zum Kanzlei-Newsletter, der in Erinnerung bleibt, AK 15, 121
    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 166 | ID 44270030