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Auch Rechtsanwalt muss Gebühren der Steuerberater beachten!
| Ein Rechtsanwalt, der damit wirbt, dass er Steuerbescheide ‒ unabhängig von deren Umfang und Schwierigkeit ‒ für einen Pauschalpreis von 45 EUR prüft, verstößt gegen § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO (OLG Nürnberg 18.11.14, 3 U 954/14). |
Er unterschreitet damit die Gebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Die StBGebV ist eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Die Steuerberaterkammer kann gemäß § 3, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG fordern, dies zu unterlassen.
Quelle: ID 43572635