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  • · Fachbeitrag · Nachhaltigkeit

    Guter Kreislauf ‒ refurbished IT in Kanzleien

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    | Gebrauchte IT-Hardware ‒ sog. refurbished Ware ‒ ist eine kosteneffiziente und nachhaltige Alternative, von der auch Kanzleien profitieren können. Viele Anwälte zögern zwar aufgrund des Datenschutzes und strenger berufsrechtlicher Vorgaben. Doch solche Bedenken sind oft unbegründet. |

    Alte Büroelektronik recyclen oder neu aufbereiten

    Früher war die Vernichtung von Papierakten eine hochsensible Sache. Heute ist die Löschung bzw. Zerstörung von Speichermedien wie Festplatten das Problem. Man kann insofern den bewährten Weg gehen und Datenträger normgerecht „zermahlen“ lassen. Es finden sich aber auch spezialisierte Anbieter im Markt, die Geräte vollständig wiederaufbereiten, u. a. die Rhenus IT Cycle GmbH. Nils Thiemann von der Geschäftsführung sagt, dass die Datenlöschung wenige Minuten bis mehreren Stunden dauern kann ‒ je nach Technologie des Datenträgers. Der Verkäufer erhält einen zertifizierten Nachweis über die DS-GVO-konforme Datenlöschung.

    Warum sich wiederaufbereitete Bürotechnik lohnt

    Moderne Bürohardware und Officetechnik lässt sich heute viel leichter in neue Lebenszyklen überführen. Wiederaufbereitete Geräte können z. B. mit mehr Arbeitsspeicher oder neuen Tastaturen sogar leistungsfähiger aufgerüstet werden. Wer sich entscheidet, auf refurbished Ware zurückzugreifen, spart nicht nur erheblich Geld, sondern kann dies auch positiv im Nachhaltigkeitsmanagement der Kanzlei verbuchen.