· Fachbeitrag · Nachhaltigkeit in der Kanzlei
Positives Image durch Engagement für Nachhaltigkeit
von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn
| Eine Kanzlei, die nachhaltig denkt und handelt, sollte das kommunizieren. Denn ein grünes Image kann ein Wettbewerbsvorteil sein und die Arbeitgebermarke stärken (vgl. „Green Jobs und Nachhaltigkeit“, Deloitte Österreich). Allerdings müssen die Marketingaussagen authentisch, ehrlich und nachvollziehbar sein. Groß ist das Risiko, des Greenwashings bezichtigt zu werden. |
Begriffe wie „klimaneutral“ sind irreführend
Werbung mit „klimaneutral“ ist nur zulässig, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt (BGH 27.6.24, I ZR 98/23, Abruf-Nr. 242609). Zuvor hatte der Süßwarenhersteller Katjes damit geworben, seine Produkte „klimaneutral“ herzustellen. Diese Werbeaussage sei irreführend, weil der Herstellungsprozess von Lakritz und Fruchtgummi keineswegs CO2-neutral sei. Stattdessen hatte Katjes seine Treibhausgasemissionen über die Organisation „ClimatePartner“ kompensiert (vgl. dazu AK 23, 44). Der BGH fand, dass die Werbung mehrdeutig sei und „sowohl im Sinne einer Reduktion von CO2 im Produktionsprozess als auch im Sinne einer bloßen Kompensation von CO2 verstanden werden kann.“ Reduktion und Kompensation seien keine gleichwertigen Maßnahmen, um Klimaneutralität zu erreichen.
Beachten Sie | Das Beispiel zeigt, wie sensibel die Öffentlichkeit inzwischen auf Etiketten wie „nachhaltig“ und „klimapositiv“ reagiert. Da es keine gesetzlichen Vorgaben zu Umwelt- und Klimaschutzangaben für Produkte und Dienstleistungen gibt, kann jedes Unternehmen nach eigenem Gusto Labels, Zertifikate und Werbeslogans entwickeln. Die EU-Kommission plant zwar, dass Unternehmen in Zukunft Mindeststandards einhalten müssen. Doch kann es dauern, bis solche Regeln formuliert und in nationales Recht umgesetzt sind.
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