· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeit
Energiekostenoptimierung systematisch angehen
| Angesichts der enorm gestiegenen Kosten für Strom, Gas, Heizöl und Wasser gilt es, auch in den Kanzleiräumen Einsparpotenziale aufzuspüren, zu bewerten und die richtigen Maßnahmen abzuleiten. Mit den folgenden fünf Praxistipps können Sie starten. |
1. Führen Sie ein Controlling von Energieverbräuchen und -kosten ein
Der richtige Einstieg in die Einsparthematik ist die Einführung eines systematischen Controllings der Energieverbräuche und -kosten. Erfassen Sie z. B. tabellarisch Ihre monatlichen Stromrechnungen mit Rechnungsbetrag, Hochtarif- (HT-) und Niedertarif- (NT-)Verbräuchen sowie der berechneten Leistung. So können Sie Abweichungen und Kostentreiber entdecken.
2. Machen Sie einen Kanzleirundgang
Wo lauern die „Energiefresser“? Oft sind das offenstehende Türen und Fenster, unnötig brennende Lichter oder elektrische Heizlüfter unter den Schreibtischen. Gehen Sie mit offenen Augen durch Ihre Kanzlei und identifizieren Sie so Ihre individuellen „Energiefresser“.
3. Planen Sie Maßnahmen und fangen Sie bei „den kleinen Dingen“ an
Sobald Sie Ihre Kostentreiber und Energiefresser kennen, können Sie die erforderlichen Gegenmaßnahmen planen. Ordnen Sie diese nach Priorität und zeitlicher Abfolge. Beginnen Sie mit den kleinen Dingen, denn hier können Sie Ihre Energiekosten spürbar einsparen (z. B. die Heizung entsprechend Ihrer Bürozeiten regeln, Warmwasserleitungen dämmen). Bei neuen Umwälzpumpen, einer effizienten Warmwasserbereitung oder einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sollten Sie mit den Anschaffungskosten eine Gegenrechnung aufstellen: Amortisiert sich die Investition durch die Einsparungen tatsächlich?
4. Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank haben Förder- und Zuschussprogramme für die energiebezogene Optimierung in Unternehmen aufgelegt. Informieren Sie sich und nutzen Sie sie gezielt auch für Ihren Maßnahmenplan. Wärmepumpen als regenerative Wärmequelle werden derzeit bspw. im BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ mit 35 Prozent Zuschuss gefördert; Klimaanlagen werden über das Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen mit 20 Prozent bezuschusst und können bei gleichzeitiger Installation einer Photovoltaikanlage klimaneutral betrieben werden.
5. Bestimmen Sie einen Energiebeauftragten
Bestimmen Sie einen Energiebeauftragten, der das Thema Energie als Ganzes im Blick hat, sich betriebsintern um sämtliche Energiebelange kümmert, kontrolliert, abstimmt und die Maßnahmen umsetzt. Wählen Sie idealerweise eine Person, die schon länger in der Kanzlei beschäftigt ist und die internen Abläufe und technischen Gegebenheiten kennt.