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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmermotivation

    Arbeitsrechtliche Herausforderung: Professionelle interne Kanzleikommunikation

    von RA Joachim Schwede, Aichach

    | Personalgespräche in der Kanzlei können Vertrauen und Motivation verschaffen und viel Gutes bewirken, wenn sie richtig geführt werden. Ihre zielgerichtete Vorbereitung und sichere Durchführung ist das „A und O“. Der Beitrag stellt das nötige Basiswissen kurz zusammen und erläutert, worauf Sie als gute Führungskraft achten müssen. |

    1. Rechtsgrundlage: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Grundsätzlich sollten regelmäßig Gespräche zwischen Arbeitgeber (ArbG) und Arbeitnehmer (ArbN) geführt werden, die über das alltägliche und berufliche Miteinander hinausgehen. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des ArbG, ist also nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der ArbG nicht einen entsprechenden Anspruch, gegebenenfalls auch gerichtlich, geltend machen könnte.

     

    Die Fürsorgepflicht des ArbG ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, nach der dieser alles zu unterlassen hat, was im Rahmen der Gesetze dem ArbN schaden könnte. Auch die Nichtdurchführung von regelmäßigen Gesprächen kann für den ArbN schädlich sein, wenn er nicht merkt, dass die von ihm erbrachte Leistung dem ArbG nicht ausreicht. Zu einer effektiveren Arbeitsleistung führt es, wenn Ihr Mitarbeiter weiß, wie er seine Arbeitsleistung verändern soll.