27.07.2018 · Nachricht · Arbeitsrecht
Korrekte Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
| Die DS-GVO ist seit dem 25.5.18 wirksam. Seitdem besteht für bestimmte Datenarten gegenüber „generellen“ personenbezogenen Daten ein besonderer Schutz. Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören die Gesundheitsdaten. Die Verarbeitung solcher Daten unterliegt besonderen Regeln. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der korrekten Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. |
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