· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Kritikgespräche richtig vorbereiten
von RA Joachim Schwede, Aichach
| Eine effektive Zusammenarbeit in der Kanzlei steigert Ihre Gewinnaussichten und die Freude an der Arbeit. Sprechen Sie mit Mitarbeitern, mit deren Arbeit Sie nicht zufrieden sind. Gut geführte Personalgespräche schaffen Vertrauen und Motivation. So bereiten Sie sie vor. |
1. Richtigen Zeitpunkt wählen: Erste Emotionen abklingen lassen
Gehen Sie selbst nie emotionalisiert und unvorbereitet in ein solches Gespräch. Wird ein kritikwürdiges Verhalten festgestellt, das ein vertiefendes Gespräch nach sich ziehen soll, können Sie dieses Verhalten selbstverständlich sofort unterbinden ‒ mehr jedoch nicht, z.B. in diesem Fall:
|
Bemerkt Anwalt A, dass Mitarbeiter M trotz ausdrücklichen Verbots während der Arbeitszeit in der Kanzlei-Küche raucht, ist M natürlich sofort aufzufordern, das ‒ auch künftig ‒ zu unterlassen. Beabsichtigt A, weil sich die Fälle häufen, mit M grundsätzlich darüber zu reden, ist dieser Zeitpunkt ungeeignet. A kann jedoch ein Gespräch bereits ankündigen, etwa mit den Worten „Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass wir darüber nochmals reden müssen“. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig