· Fachbeitrag · Ausbildung
Sprache in Wort und Schrift: Prüfen Sie während der Probezeit, ob das Ausbildungsziel erreicht wird
| Rechtsanwälte sollten frühzeitig ‒ am besten schon bzw. noch in der Probezeit ‒ erkennen, ob Bewerber auch die notwendigen Voraussetzungen in Wort und Schrift mitbringen. Dieser Beitrag zeigt, warum und wie Anwälte und Mitarbeiter genau hinschauen sollten und ob bei sprachlichen Schwierigkeiten der Auszubildenden genug Entwicklungspotenzial vorhanden ist, um die Ausbildung erfolgreich zu beenden. |
1. Aushängeschild der Kanzlei: qualifizierte Fachkräfte
Kanzleien finden heutzutage immer weniger Auszubildende und viele Azubis brechen ihre Ausbildung ab. Um so dringender sind Anwälte darauf angewiesen, geeignete Bewerber zu finden, die das Ausbildungsziel auch erreichen und als Fachkräfte die Kanzlei stärken. Dabei wird ein häufiges Problem unterschätzt: Während die betriebliche Ausbildung im Büro gut verläuft, zeigen sich Schwierigkeiten im Umgang mit komplexen Texten und juristischem Spracherwerb.
Der versierte Umgang mit Schrift und Sprache gehört in Kanzleien zu den Kernkompetenzen, um mit Gesetzestexten, Aktenbearbeitung und Publikumsverkehr umgehen zu können. In Einzelfällen wird häufig davon ausgegangen, dass sich geringe Hürden ausgleichen lassen. Allerdings muss dann gezielt gehandelt und eine entsprechende Förderung organisiert werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig