30.05.2018 · Nachricht · Berufshaftpflichtversicherung
Übernahme von Beiträgen für eine angestellte Rechtsanwältin
| Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät als Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin unter anderem Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, handelt es sich um Arbeitslohn. Die übernommenen Aufwendungen sind dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen, so das FG Münster. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig