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  • 30.05.2018 · Nachricht · Berufshaftpflichtversicherung

    Übernahme von Beiträgen für eine angestellte Rechtsanwältin

    | Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät als Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin unter anderem Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, handelt es sich um Arbeitslohn. Die übernommenen Aufwendungen sind dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen, so das FG Münster. |