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  • · Nachricht · Kündigungsrecht

    Zufallsfunde bei der Durchsuchung des Dienst-PC

    | Für die Zulässigkeit der Verwertung von Zufallsfunden bei der Durchsuchung des Dienst-PC eines Arbeitnehmers ist es nicht notwendig, dass der Anlass für die Durchsuchung datenschutzrechtlich zulässig war. |

     

    Es kommt nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (6.6.18, 21 Sa 48/17, Abruf-Nr. 205929) für die Verwertbarkeit des Zufallsfunds allein darauf an, ob der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht stärker wiegt als die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege.

     

    MERKE | Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Durchsuchung des Dienst-PC dem Arbeitnehmer vorher angekündigt wurde.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45662040