· Nachricht · Kündigungsrecht
Zufallsfunde bei der Durchsuchung des Dienst-PC
| Für die Zulässigkeit der Verwertung von Zufallsfunden bei der Durchsuchung des Dienst-PC eines Arbeitnehmers ist es nicht notwendig, dass der Anlass für die Durchsuchung datenschutzrechtlich zulässig war. |
Es kommt nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (6.6.18, 21 Sa 48/17, Abruf-Nr. 205929) für die Verwertbarkeit des Zufallsfunds allein darauf an, ob der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht stärker wiegt als die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege.
MERKE | Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Durchsuchung des Dienst-PC dem Arbeitnehmer vorher angekündigt wurde. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45662040