· Fachbeitrag · Lohnzuschläge
Führt eine Lohnnachzahlung bei einem 450-Euro-Jobber zur Sozialversicherungspflicht?
von StB Christian Eisele, Baker Tilly Roelfs, München
| Beim 450-EUR-Minijobber stellt sich bei Nachzahlungen die Frage der Sozialversicherungspflicht. Beispiel: Führt der im April 2017 nachgezahlte Lohn, der aufgrund von Krankheit im Mai 2016 nicht bezahlt wurde, wegen Überschreitung der 450-EUR-Grenze zur Sozialversicherungspflicht? Der Beitrag beantwortet die Frage. |
1. Entstehungsprinzip gilt auch bei Nachzahlung
In der Sozialversicherung gilt das Entstehungsprinzip, auch für die Nachzahlung von laufendem Lohn (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB IV). Damit zählt die Nachzahlung des Lohns samt Nachtzuschlägen im April 2017 zum Entgelt 2016. Denn der Anspruch auf den Lohn ist im Mai 2016 entstanden.
2. Überschreiten ‒ gelegentlich und nicht vorhersehbar?
Bei einem Überschreiten der Arbeitsentgelt- und Zeitgrenzen kommt es für die Weitergeltung oder Beendigung der Einstufung als Minijob darauf an, ob das Überschreiten gelegentlich und vorhersehbar ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig