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  • · Fachbeitrag · Lohnzuschläge

    Führt eine Lohnnachzahlung bei einem 450-Euro-Jobber zur Sozialversicherungspflicht?

    von StB Christian Eisele, Baker Tilly Roelfs, München

    | Beim 450-EUR-Minijobber stellt sich bei Nachzahlungen die Frage der Sozialversicherungspflicht. Beispiel: Führt der im April 2017 nachgezahlte Lohn, der aufgrund von Krankheit im Mai 2016 nicht bezahlt wurde, wegen Überschreitung der 450-EUR-Grenze zur Sozialversicherungspflicht? Der Beitrag beantwortet die Frage. |

    1. Entstehungsprinzip gilt auch bei Nachzahlung

    In der Sozialversicherung gilt das Entstehungsprinzip, auch für die Nachzahlung von laufendem Lohn (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB IV). Damit zählt die Nachzahlung des Lohns samt Nachtzuschlägen im April 2017 zum Entgelt 2016. Denn der Anspruch auf den Lohn ist im Mai 2016 entstanden.

    2. Überschreiten ‒ gelegentlich und nicht vorhersehbar?

    Bei einem Überschreiten der Arbeitsentgelt- und Zeitgrenzen kommt es für die Weitergeltung oder Beendigung der Einstufung als Minijob darauf an, ob das Überschreiten gelegentlich und vorhersehbar ist.