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AU-Daten: Elektronische Weiterleitung an Arbeitgeber verschoben
| Ein elektronisches Meldeverfahren soll den „gelben Schein“ ersetzen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer entlasten. Der ursprünglich geplante Start wurde jedoch zwischenzeitlich vom 1.1.22 auf den 1.7.22 verschoben. Bis dahin benötigen Sie als Arbeitgeber also weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Ihrem Arbeitnehmer in Papierform. |
Die elektronische AU (eAU) soll in zwei Schritten eingeführt werden: Zunächst sollen Ärzte die AU elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. In einem zweiten Schritt leitet die Krankenkasse die eAU an den Arbeitgeber weiter.
Weiterführende Hinweise
- Kein runder Start für die eAU ‒ kranke Mandanten können deshalb auch nach dem 1.1.21 noch in der Meldepflicht sein, AK 20, 201
- Ab 2021 geplant: „Gelber Zettel“ (AU) wird digital ..., Abruf-Nr. 46143251
Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 128 | ID 47471020