· Fachbeitrag · Personal
Muss der Arbeitgeber für Quarantäne ohne Corona-Infektion während des Urlaubs Urlaubstage nachgewähren?
| Erkranken Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden nach § 9 BUrlG die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht auf den Urlaub angerechnet. Was aber geschieht, wenn bei einem Ihrer Angestellten, der gerade Urlaub hatte, Quarantäne wegen COVID-19 angeordnet wurde? Müssen Sie die Urlaubstage nachträglich gewähren? Während das LAG Köln dies z. B verneint hat (13.12.21, 2 Sa 488/21), hat zuletzt dies das LAG Hamm bejaht (27.1.22, 5 Sa 1030/21). Nun hat das BAG die Fragestellung dem EuGH zur Klärung vorgelegt (16.8.22, 9 AZR 76/22 [A], Abruf-Nr. 230781 ). |
In beiden Fällen mussten sich die klagenden Arbeitnehmer während ihres Urlaubs jeweils als Kontaktperson ersten Grades zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in eine behördlich angeordnete häusliche Isolierung begeben. Ohne selbst infiziert gewesen zu sein, machten sie geltend, dass die Situation bei einer Quarantäneanordnung mit der einer krankheitsbedingten AU vergleichbar sei und die Arbeitgeber ihnen deshalb Urlaubstage nachgewähren müssten.
Beachten Sie | Angesichts der Vielzahl von (unterschiedlichen) Entscheidungen erscheint eine obergerichtliche Klärung wünschenswert. Nun ist der EuGH damit befasst. Offen bleibt im Moment auch noch die Frage, was z. B. im Fall von Beschäftigten im Gesundheitswesen geschieht, bei denen Heimarbeit i. d. R. ausgeschlossen ist. AK hält Sie auf dem Laufenden!