30.01.2019 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Krankentagegeldversicherung
| Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn der Versicherte bei einer Umorganisation seines Arbeitsbereichs imstande wäre, ganz oder teilweise seiner Arbeit nachzugehen. |
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