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  • · Fachbeitrag · Rechtschreibung: Hätten Sie es gewusst?

    Teil 7: Noch einen Schritt weiter ‒ Rechtschreibung trifft Grammatik & Co.

    von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht

    | In den bisherigen Folgen der AK-Orthografieserie ging es um Fragen der korrekten Rechtschreibung. Der folgende Beitrag betrachtet drei grammatikalische Aspekte und Fragen der Wortwahl, die in juristischen Texten eine wichtige Rolle spielen. Denn Sie können Wörter richtig schreiben und dennoch Fehler oder Sinnveränderungen in Ihren Text bringen. |

    1. Setzen Sie „deren/derer“ richtig ein

    Ein häufiges Problem im Deutschen ist die Deklination von Demonstrativpronomen und hier insbesondere, ob es im Genitiv Plural und im Genitiv Singular Femininum „deren“ oder „derer“ heißen muss. Das sind die Regeln:

     

    • Wird das Pronomen einem Substantiv vorangestellt, heißt es (egal ob Singular oder Plural) immer „deren“. Beispiele: die Verteidigerin und deren Plädoyer; die Angeklagten und deren Verteidiger. „Deren“ lässt sich in diesem Fall meist durch „ihr“ ersetzen: die Verteidigerin und ihr Plädoyer, die Angeklagten und ihre Verteidiger.