10.10.2017 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Outsourcing von Reinigungsarbeiten an externen Dienstleister
| Entlassen Sie Ihre angestellte Putzfrau, um die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen zu lassen und stellen Sie diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereit, müssen Sie hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Denn es liegt eine abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit vor, so das LSG Baden-Württemberg. |
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