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  • · Nachricht · BDSG

    Anwaltliche Schweigepflicht steht Auskunftsanspruch entgegen

    | Das AG Köln hat klargestellt, dass die anwaltliche Schweigepflicht einem Anspruch aus § 34 BDSG grundsätzlich entgegensteht (4.2.15, 134 C 174/1). |

     

    Dem lag folgender Fall zugrunde: Beide Parteien waren Rechtsanwälte. Der Kläger sandte an die Beklagte ein Fax, in dem er gemäß § 34 Auskunft begehrte. Die Beklagte erteilte keine Auskunft, sondern sandte das Fax zu ihrer Entlastung zurück.

     

    Das Gericht wies die Auskunftsklage ab: Zwar lägen die Voraussetzungen des § 34 BDSG grundsätzlich vor. Allerdings greife der Ausnahmetatbestand des § 34 Abs. 7 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BDSG ein. Hiernach bestehe keine Auskunftspflicht, wenn die Daten nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach - namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten - geheim gehalten werden müssten.

     

    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20K%F6ln&Datum=04.02.2015&Aktenzeichen=134%20C%20174/14 

    Quelle: ID 43539128