03.01.2020 · Fachbeitrag · Befangenheit
Richter darf sich vor Erlass der Entscheidung eine Meinung bilden
| Immer wieder entzündet sich Streit daran, ob ein Richter durch eine Äußerung oder ein Verhalten als befangen gelten kann. Er darf allerdings während eines Verfahrens seine Meinung äußern, ohne dass gleich zu befürchten ist, er lege sich vorzeitig zulasten einer Partei fest, so das OLG Dresden (9.10.19, 4 W 769/19, Abruf-Nr. 212678 ). |
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