· Fachbeitrag · Streitwertecke (Teil 4/2024)
11 aktuelle Entscheidungen zur Kostengrundentscheidung und zur Kostenfestsetzung
von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
| Anwälte sollten bereits bei der Kostengrundentscheidung ihre Aufmerksamkeit auf die Bestimmung des Gegenstandswerts und die Kostenfestsetzung legen. Die Kostengrundentscheidung selbst sollte umfassend und korrekt verteilt sein. Die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des gegnerischen Anwalts dürfen nicht zu hoch angesetzt und die eigene Vergütung nicht unangemessen gekürzt werden. Eventuell gibt es Potenzial, noch zusätzliche Vorteile „hauszuholen“. Zudem sind die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer eng mit diesen Fragen verknüpft. Der folgende Beitrag beleuchtet 11 wichtige Entscheidungen zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung. |
1. Hauptsacheentscheidung lässt Kostenbeschluss im selbstständigen Beweisverfahren wegfallen
Ein Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO fällt weg, wenn im späteren Hauptsacheverfahren eine davon abweichende Kostengrundentscheidung getroffen wird. Dies gilt auch, wenn die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens betroffen sind (OLG Hamm 28.9.23, 25 W 234/23, Abruf-Nr. 242952).
Das OLG Hamm sieht den Vorrang des materiellen Rechtes (Kratz, in: BeckOK, ZPO, 49. Edition, § 494a Rn. 12; OLG München 11.1.21, 11 W 1558/20) und betont den vorläufigen Charakter des Kostenbeschlusses. Dieser stehe unter der auflösenden Bedingung einer im Hauptsacheverfahren ergehenden abweichenden Entscheidung.
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