Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Befangenheitsantrag

    Urteil schon während des Plädoyers abgesetzt: Dieser Richter ist befangen!

    | Eine immer wieder zu beobachtende Unsitte im Straf- bzw. Bußgeldverfahren ist, dass der (Einzel-)Richter den Urteilstenor bereits während des Plädoyers des Verteidigers absetzt. Das war einem Verteidiger in einem Bußgeldverfahren aufgefallen. Sein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit (§§ 24 ff. StPO) hatte vor dem AG Fürth Erfolg. |

     

    Entscheidungsgründe

    Das Verhalten eines Richters während der Hauptverhandlung kann die Ablehnung begründen, wenn es besorgen lässt, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herangeht, insbesondere von der Schuld des Betroffenen bereits endgültig überzeugt ist. Ein Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters ist grundsätzlich zu bejahen, wenn sich aus dessen Verhalten ergibt, dass das Ergebnis der Entscheidungsfindung bereits feststeht, obgleich dem Betroffenen noch rechtliches Gehör zu gewähren ist. Das ist hier der Fall, weil der Vorsitzende schon während des Plädoyers des Verteidigers das Urteil abgesetzt hat.

     

    Relevanz für die Praxis

    Die Entscheidung des AG Fürth ist zutreffend (24.7.17, 471 OWi 704 Js 105668/18, Abruf-Nr. 202932). Ebenso haben in der Vergangenheit z. B. das BayObLG (MDR 73, 246) und das AG Wildeshausen (DAR 17, 405) entschieden.