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  • 23.11.2015 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Mandat beendet: Rechtsanwalt muss Handakten herausgeben

    | Wenn der Rechtsanwalt das Mandat beendet hat, muss er seine Handakten herausgeben, wenn der Mandant diese benötigt, um seine Rechtsangelegenheiten weiter zu verfolgen und die Rechtsanwaltsvergütung entrichtet hat. Hierzu ist er berufsrechtlich verpflichtet. |