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  • · Nachricht · Fristversäumnis

    Keine Wiedereinsetzung: Fehlende Einzelanweisung eines Rechtsanwalts an Angestellte

    | Grundsätzlich gilt: Der Rechtsanwalt darf einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss. Wird die Anweisung nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Erledigung in Vergessenheit gerät. |

     

    Aber: Solche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen hat die Klägerin in dem vom BGH entschiedenen Fall mit ihrem Wiedereinsetzungsgesuch weder dargelegt noch glaubhaft gemacht. Die Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher als unzulässig zurückgewiesen worden (BGH 5.6.13, XII ZB 47/10).

     

    Lesen Sie die Entscheidung unter der Abruf-Nr. 132120!

    Quelle: ID 42300823