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  • · Nachricht · Materielles Recht

    Neues Verbraucherrecht ab 14.6.14

    | Am 14.6.13 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Es tritt am 14.6. dieses Jahres in Kraft und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich: Unter anderem ändern sich die Informationspflichten für Gewerbetreibende. Das ewige Widerrufsrecht bei falscher Belehrung fällt weg. Dem Verbraucher muss ein Musterwiderrufs-Formular zur Verfügung gestellt werden. |

     

    Durch das Gesetz wird das Verbraucherrecht in Europa harmonisiert, und die Kosten für den grenzüberschreitenden Handel werden verringert.

     

    Basisinformationen unter

    http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/500/50037.html 

    Quelle: ID 42688036