· Nachricht · Materielles Recht
Neues Verbraucherrecht ab 14.6.14
| Am 14.6.13 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Es tritt am 14.6. dieses Jahres in Kraft und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich: Unter anderem ändern sich die Informationspflichten für Gewerbetreibende. Das ewige Widerrufsrecht bei falscher Belehrung fällt weg. Dem Verbraucher muss ein Musterwiderrufs-Formular zur Verfügung gestellt werden. |
Durch das Gesetz wird das Verbraucherrecht in Europa harmonisiert, und die Kosten für den grenzüberschreitenden Handel werden verringert.
Basisinformationen unter
Quelle: ID 42688036