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  • 01.03.2018 · Nachricht · Prozessrecht

    Anwendung von § 531 ZPO auf nicht erhobene Beweise

    | Nach § 531 Abs. 1 ZPO bleiben Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz ausgeschlossen, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen worden sind. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Was aber gilt bei einem Zeugenbeweis, der zwar in erster Instanz angetreten wurde, für den aber der Vorschuss nicht gezahlt wurde? Dies musste der BGH entscheiden. |