· Nachricht · Rechtsberaterhaftung
Falschberatung: Beweis für Ursachenzusammenhang wird erleichtert
| In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung kann der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises geführt werden ( BGH 16.7.15, IX ZR 197/14, Abruf-Nr. 178700 ). |
Lässt der Mandant offen, für welche von mehreren möglichen Vorgehensweisen er sich bei pflichtgemäßer Beratung entschieden hätte, muss sich die notwendige Schadenswahrscheinlichkeit für alle in Betracht kommenden Ursachenverläufe ergeben. Sie muss für alle diese Ursachenverläufe dargelegt und bewiesen werden.
Quelle: ID 43548819