31.07.2017 · Fachbeitrag · Regress
Der Anwalt haftet – aber nur, wenn auch ein Schaden vorliegt
| Weist der Anwalt nicht auf eine wichtige Ausschlussfrist hin, ist das zwar ein klarer Anwaltsfehler. Allerdings muss dem Mandanten deswegen auch ein konkreter (Vermögens-)Schaden entstanden sein. Kann dieser nicht festgestellt werden, muss der Anwalt auch nicht haften. |
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