04.06.2013 · Fachbeitrag · Regress
Mandant muss die Kausalität der Pflichtverletzung beweisen
| Im Anwaltshaftungsprozess muss der Mandant auch beweisen, dass die Pflichtverletzung des Anwalts für den geltend gemachten Schaden ursächlich geworden ist, wenn dem Anwalt ein grober Fehler unterlaufen ist. |
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