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  • · Nachricht · Verschwiegenheitspflicht

    DAV kritisiert Abhörmaßnahmen von Mandantengesprächen

    | Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hören Ermittlungsbehörden entgegen der bestehenden Rechtslage auch Gespräche zwischen Mandanten und ihren Anwälten ab. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist dies „ein unerhörter Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien“. |

     

    Die Verschwiegenheitspflicht der Anwaltschaft schützt den Mandanten. Nach geltender Rechtslage ist klar, dass die Gespräche zwischen einem Mandanten und seinem Anwalt generell nicht Gegenstand von Abhörmaßnahmen sein und auch nicht ausgewertet werden dürfen.

     

    Zu den Grundpfeilern des Rechtsstaats in Deutschland gehören nach Ansicht des DAV die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts und der Schutz des vertraulichen Gesprächs zwischen Mandant und Anwalt. Auch eine Verengung des Schutzes auf das Gespräch zwischen Mandant und Strafverteidiger ist nicht zielführend. Aus guten Gründen wurde 2008 der Schutz sämtlicher Gespräche zwischen Mandanten und Anwälten eingeführt. Für jede Bürgerin und für jeden Bürger muss es die Möglichkeit geben, sich einem Anwalt anvertrauen zu können. Dieser elementare Rechtsgrundsatz ist unumstößlich.

     

    Pressemitteilung DAV vom 8.10.13: http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-3513 

     

    Quelle: ID 42375912