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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Geschäftsfreunde beschenken und Aufwendungen absetzen

    von StB Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Waltrop

    | Beschenken Sie Geschäftsfreunde, um die Geschäftsbeziehung zu stärken, können Sie diese Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Beachten Sie hierfür die nachstehenden Punkte. |

    1. Geschenk muss betrieblich veranlasst sein

    Das Geschenk muss betrieblich veranlasst sein und somit begrifflich unter die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) fallen. Die Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn Geschenke an Geschäftspartner gemacht werden, um die Geschäftsbeziehung neu zu knüpfen, zu sichern oder auszubauen. Verschenken Sie hingegen etwas, ohne dass das Geschenk betrieblich motiviert ist, handelt es sich bei dem Geschenk um Kosten der privaten Lebensführung. Diese sind nicht abzugsfähig (§ 12 Nr. 1 S. 1 EStG).

    2. 35 EUR-Grenze beachten

    Ist das Geschenk betrieblich veranlasst, können Sie die Aufwendungen nur steuerlich abziehen, wenn die Geschenkaufwendungen die Obergrenze von 35 EUR pro Beschenktem und Jahr nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG). Machen Sie ein wertvolleres Geschenk, können die Aufwendungen insgesamt nicht abgezogen werden.