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  • · Fachbeitrag · Buchführung

    Müssen Rechnungsnummern fortlaufend sein?

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Nur weil ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet, ist das FA nicht zu einer Gewinnerhöhung berechtigt. Dies hat das FG Köln (7.12.17, 15 K 1122/16, Abruf-Nr. 199041 ) für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) entschieden. |

     

    1. Sachverhalt

    Ein Steuerpflichtiger hatte auf seinen elektronischen Rechnungen ausschließlich Buchungsnummern verwendet, die computergesteuert durch eine Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum erzeugt wurden. Damit wurde jede Buchungsnummer zwar nur einmalig vergeben, diese bauten aber nicht numerisch aufeinander auf.

     

    Nach einer Betriebsprüfung war das FA der Meinung, dass dies ein schwerwiegender Mangel der Buchführung sei und nahm für jedes Streitjahr eine Gewinnerhöhung durch einen (Un-)Sicherheitszuschlag von jeweils 4.000 EUR vor. Begründung: Um die Vollständigkeit kontrollieren zu können, sehe der Einzelaufzeichnungsgrundsatz auch bei der EÜR die Vergabe einer (fortlaufenden) Rechnungsnummer vor. Dies sah das FG Köln anders.