11.03.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Anwalts-GmbH zahlt Berufshaftpflicht-Beiträge im Eigeninteresse
| Nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG gehören alle Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung gewährt werden, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung sind aber kein geldwerter Vorteil für deren angestellte Anwälte. |
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