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  • 05.02.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Investitionsabzugsbeträge mindern Ihren Gewinn

    | Für die Anschaffung beweglicher Anlagegüter darf bis drei Jahre vor Kauf ein gewinnmindernder Abzugsbetrag von maximal 40 Prozent der Anschaffungskosten gebildet werden, § 7g EStG. Der vorzeitige Betriebsausgabenabzug hilft zur Ansparung der notwendigen Liquidität. Auch Freiberufler mit Einnahme-Überschuss-Rechnung können den Abzugsbetrag (außerhalb der Gewinnermittlung) bilden, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. |