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  • 25.01.2016 · Fachbeitrag · Gesetzesänderung

    Kleine und mittlere Unternehmen können nun besser investieren

    | Jedes Jahr beginnt mit guten Vorsätzen und neuen Plänen: Falls Sie beabsichtigen, Ihr Anlagevermögen in den kommenden Jahren zu erweitern, können Sie in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.15 enden, von Neuerungen beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) profitieren. Der Gesetzgeber hat hier einiges neu geregelt, damit kleine und mittlere Unternehmen besser investieren können. |