· Fachbeitrag · Einkommensteuer
So setzen Sie Geschenke an Geschäftsfreunde ab
von StBin Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Schwerte
| Im Laufe eines Jahres gibt es immer wieder Anlässe, um Geschäftspartnern Geschenke zu machen: Weihnachten, runde Geburtstage, Jubiläen. Damit sollen die Geschäftsbeziehungen gestärkt werden. Wir zeigen, wie die Aufwendungen dafür steuerlich geltend gemacht werden können. |
1. Betriebliche Veranlassung
Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die keine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung darstellen. Hierbei stellt man auf die subjektive Absicht des Zuwendenden und des Empfängers ab.
Die Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner können steuerlich nur als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Betreffen sie dagegen die private Lebensführung des Steuerpflichtigen, scheidet ein Abzug als Betriebsausgaben bereits dem Grunde nach aus. Derartige Aufwendungen werden i. d. R. als Entnahmen behandelt.
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