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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Steuererklärung 2020: Neues Formular „Anlage Corona-Hilfen“

    | Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 muss jeder Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- oder Forstwirt zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue „Anlage Corona-Hilfen“ einreichen (z. B. elster.de ). Darin wird u. a. abgefragt, ob Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse bezogen worden sind, die grundsätzlich als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Wer keine Hilfe beansprucht hat, trägt in Zeile 4 der Anlage die Ziffer 2 für „Nein“ ein. |

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 109 | ID 47442305