· Fachbeitrag · Familienverträge/Betriebsausgaben
BFH: Dienstwagen an geringfügig beschäftigte Lebensgefährtin ist nicht fremdüblich
| Schließen Sie als Selbstständiger mit Ihrer Lebensgefährtin einen Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung und vereinbaren Sie, dass ihr statt des Barlohns ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, ist das offensichtlich nicht fremdüblich, so der BFH. Damit ist der Betriebsausgabenabzug für Sie passé. |
1. Dienstwagen statt Gehalt von monatlich 400 EUR an Lebensgefährtin
Ein Selbstständiger hatte mit seiner Lebensgefährtin (im Hauptberuf Sekretärin) einen Vertrag über einen Minijob geschlossen. Danach sollte sie für 400 EUR im Monat in seinem Büro arbeiten. Zusätzlich war vereinbart, dass er ihr einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt, deren Kosten er übernimmt. Der steuer- und sozialversicherungspflichtige Gegenwert der Überlassung sollte mit dem Gehalt von 400 EUR aufgerechnet werden.
Das Finanzamt und das FG Münster haben den Betriebsausgabenabzug für den Arbeitslohn der Lebensgefährtin und die Kosten des Dienstwagens nicht anerkannt. Der BFH ist dem gefolgt (BFH 21.12.17, III B 27/17, Abruf-Nr. 199592).
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