Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    BSG: Keine anteilige Verdienstgrenze mehr bei kurzfristiger Beschäftigung

    | Das BSG hat die anteilige Verdienstgrenze bei einer kurzfristigen Beschäftigung von weniger als einem Monat gekippt. Das Urteil ist wichtig für Aushilfsbeschäftigungen in der Kanzlei, gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit. |

     

    1. Kurzfristige Beschäftigung

    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird,

    • die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage (ab 1.1.19: 2 Monate/50 Arbeitstage)