· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Diese 9 wichtigen Steueränderungen enthält das JStG 2024 für Anwälte
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Trotz der aktuellen Regierungskrise ist im November 2024 das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 verabschiedet worden (Abruf-Nr. 245271 ). Dieses enthält über 130 Einzelmaßnahmen, die zum Teil auch die Besteuerung von Anwälten betreffen. AK hat deshalb für Sie das JStG analysiert und neun wichtige Änderungen zusammengestellt. |
1. Grundfreibetrag rückwirkend zum 1.1.24 angehoben
Um das Existenzminimum von der Besteuerung zu verschonen, werden bis zur Höhe des Grundfreibetrags keine Steuern erhoben. Zwar wurde der für 2024 geltende Grundfreibetrag bereits auf 11.604 EUR angehoben. Das genügte jedoch nicht. Nun erfolgte eine weitere Anhebung ‒ rückwirkend ab dem 1.1.24 ‒ auf 11.784 EUR (plus 180 EUR). Das spart jährlich 25 EUR Steuern zzgl. Soli und Kirchensteuer. Für verheiratete Anwälte verdoppelt sich die Entlastungswirkung.
Beachten Sie | Der Grundfreibetrag soll künftig weiter steigen: Für 2025 sind 12.084 EUR (+ 300 EUR) und für 2026 ist eine weitere Anhebung auf 12.336 EUR (+ 252 EUR) geplant. Der Höchstbetrag für Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 EStG) wurde ebenfalls auf 11.784 EUR angehoben und ab 2025 sind nur noch unbar oder als Sachleistung geleistete Unterhaltsaufwendungen abzugsfähig. Bisher wurden auch Barzahlungen anerkannt.
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