· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Betriebs-Pkw: So vermeiden Sie eine Kostendeckelung
| Ermitteln Sie den Privatanteil für Ihren Betriebs-Pkw nach der Ein-Prozent-Regelung und ist dieser Wert höher als die tatsächlichen Pkw-Kosten, wird der Privatanteil auf die tatsächlichen Kosten beschränkt. Unterm Strich hat sich der Pkw dann aber gar nicht gewinnmindernd ausgewirkt. Ein Ausnahme gilt, wenn Sie den Pkw zu weniger als 50 Prozent betrieblich nutzen. Dann können Sie einen Teil der Kosten steuersparend abziehen. |
Weisen Sie dem Finanzamt nach, dass Sie den Betriebs-Pkw zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt haben, darf der Privatanteil nicht mehr nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt werden.
Folge: Dann ist auch die Kostendeckelung vom Tisch. Die Privatnutzung ist nach Ihren Aufzeichnungen zu schätzen (BMF-Schreiben vom 18.11.09, IV C 6 ‒ S 2177/07/10004, Abruf-Nr. 093816).
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