· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Umweltprämie für Diesel-Betriebs-Pkw: So wird sie ertrag- und umsatzsteuerlich behandelt
| Entscheiden Sie sich für den Kauf eines neuen Diesel-Betriebs-Pkw, bieten Ihnen viele Kfz-Händler und Autohäuser eine Umwelt- bzw. Umtauschprämie, wenn Sie Ihr altes Dieselfahrzeug der Schadstoffklasse Euro-1 bis Euro-4 nachweislich verschrotten lassen. AK erklärt, welche Folgen die Prämie bei Ihrer Ertrag- und Umsatzsteuer nach sich ziehen. |
1. So wird die Umwelt- bzw. Umtauschprämie ertragsteuerlich behandelt
Erhalten Sie beim Kauf eines neuen Betriebs-Pkw eine Umwelt- oder Umtauschprämie, weil Sie Ihren alten Diesel verschrotten lassen, ist dies eine Minderung des Anschaffungspreises nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB (Finanzministerium [FinMin] Sachsen-Anhalt, Verfügung vom 19.4.18, 46-S 2171a-14, Abruf-Nr. 201681). Ertragsteuerlich können Sie zwischen 2 Besteuerungsvarianten wählen (R 6.5 Abs. 1 EStR).
- 1. Sie können die Umweltprämie als Betriebseinnahme versteuern. In dem Fall können Sie die Anschaffungskosten in voller Höhe auf die Nutzungsdauer des Neufahrzeugs verteilen und abschreiben.
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