· Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
Neue Vorgaben des BMF zu Straßenreinigung und Winterdienst
| Es gibt viele neue BFH-Urteile zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (z. B. 21.2.18, VI R 18/16, Abruf-Nr. 201752 ). Dies hat das BMF dazu veranlasst, das „große §-35a-Anwendungsschreiben“ aus dem Jahr 2016 (Abruf-Nr. 190166 ) bei den Punkten Straßenreinigung und Winterdienst zu ändern (1.9.21, IV C 8 ‒ S 2296-b/21/10002 :001, Abruf-Nr. 224435 ). Jetzt gilt für die Steuerermäßigung: |
| ||||
Maßnahme | Begünstigt (§ 35a EStG) | Nicht begünstigt | Haushaltsnahe Dienstleistung | Handwerkerleistung |
Straßenreinigung | ||||
| X | |||
| X | X | ||
Winterdienst | ||||
| X | |||
| X | X |
Quelle: Ausgabe 11 / 2021 | Seite 182 | ID 47700665