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  • 08.04.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Aktuelles zu Betriebsveranstaltungen

    | Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern stärken den kollegialen Zusammenhalt und werden in vielen Kanzleien regelmäßig durchgeführt. Je nach Ausgestaltung entstehen dem Arbeitgeber (ArbG) Aufwendungen in größerem Umfang, sodass zu prüfen ist, ob steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Die Besteuerung dieses geldwerten Vorteils ist ab 1.1.15 in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG neu geregelt. |