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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neue Vergünstigungen für E-Dienstwagen: Auch 2018 angeschaffte Pkw können begünstigt sein

    | Sie möchten ein Elektro-Fahrzeug als Dienstwagen für die Kanzlei kaufen oder haben es im letzten Jahr bereits getan? Dann sollten Sie wissen, dass das BMF die Vergünstigungen für Elektro-Dienstwagen bzw. Hybrid-Elektro-Dienstwagen in zeitlicher Hinsicht erweitert hat. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt der reduzierte lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil nämlich auch schon für Fahrzeuge, die der Arbeitgeber vor dem 1.1.19 angeschafft, hergestellt oder geleast hat. |

     

    1. Die gesetzliche Neuregelung ab 1.1.19

    Die Steuerbegünstigungen für die Nutzung von Elektro-Dienstwagen bzw. Hybrid-Elektro-Dienstwagen bestehen bei

    • der Ein-Prozent-Regelung darin, dass der inländische Bruttolistenpreis nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist,