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  • PStR Praxis Steuerstrafrecht

    PStR Praxis Steuerstrafrecht

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    · Nachricht · Rechenfehler

    Neues Beispiel zum Beitrag in AK 2/2022, 36: Kostenloses Aufladen privater E Fahrzeuge als Incentive für Mitarbeiter nutzen

    | Das Beispiel zur Berechnung der Umsatzsteuer für die unentgeltliche Wertabgabe enthält leider einen Rechenfehler. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen, und haben das Beispiel für Sie neu gerechnet. |

     

    • Beispiel: Umsatzsteuer beim kostenlosen Stromaufladen

    Mitarbeiterin B lädt ihr E-Fahrzeug regelmäßig in der Kanzlei auf. Der Kanzlei entstehen bei einer (Schnell-)Ladestation Kosten von 0,30 EUR brutto je kW/h. B hat im Juli 2021 insgesamt 60 kW geladen, was in einer Liste dokumentiert ist.

     

    Ergebnis: Die Kanzlei muss 2,87 EUR Umsatzsteuer abführen (0,30 EUR × 60 = 18 EUR; davon 19 Prozent Umsatzsteuer, also 18 EUR : 119 x 19).

     
    Quelle: ID 47980749

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