· Nachricht · Rechenfehler
Neues Beispiel zum Beitrag in AK 2/2022, 36: Kostenloses Aufladen privater E Fahrzeuge als Incentive für Mitarbeiter nutzen
| Das Beispiel zur Berechnung der Umsatzsteuer für die unentgeltliche Wertabgabe enthält leider einen Rechenfehler. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen, und haben das Beispiel für Sie neu gerechnet. |
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Mitarbeiterin B lädt ihr E-Fahrzeug regelmäßig in der Kanzlei auf. Der Kanzlei entstehen bei einer (Schnell-)Ladestation Kosten von 0,30 EUR brutto je kW/h. B hat im Juli 2021 insgesamt 60 kW geladen, was in einer Liste dokumentiert ist.
Ergebnis: Die Kanzlei muss 2,87 EUR Umsatzsteuer abführen (0,30 EUR × 60 = 18 EUR; davon 19 Prozent Umsatzsteuer, also 18 EUR : 119 x 19). |
Quelle: ID 47980749