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  • · Nachricht · Spekulationssteuer

    Bleibt der Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims trotz des häuslichen Arbeitszimmers steuerfrei?

    | Ist der Gewinn aus dem Verkauf Ihres Eigenheims auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn Sie zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt haben? Diese Frage muss nun der BFH klären. Das FG Baden-Württemberg hat eine steuerzahlerfreundliche Ansicht vertreten: Für die Ausnahme von der Besteuerung aufgrund von Eigennutzung sei es nicht schädlich, dass ein (untergeordneter) Teil des Wirtschaftsguts „Eigentumswohnung“ ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt worden ist (FG Baden-Württemberg 23.7.19, 5 K 338/19, Abruf-Nr. 213361 , Revision beim BFH: IX R 27/19 ). |

     

    Wichtig | Das FG Köln hat vor zwei Jahren die gleiche Auffassung vertreten (FG Köln 20.3.18, 8 K 1160/15, Abruf-Nr. 201550). Schon damals hatte die Finanzverwaltung Revision eingelegt (IX R 11/18), sie dann aber kurzfristig wieder zurückgenommen.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 165 | ID 46830958