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  • · Fachbeitrag · Steuererklärungen

    Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Neuerungen zum Verspätungszuschlag

    von StBin Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Schwerte

    | Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat der Gesetzgeber die Vorschriften zur Festsetzung des Verspätungszuschlags verschärft. Folgende Neuerungen sollten Sie daher zukünftig beachten. |

     

    1. Ermessen beim Verspätungszuschlag wird begrenzt

    Es wurden die Fälle verbindlich geregelt, in denen zwingend ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden muss. Das Finanzamt hat also kein Entschließungsermessen mehr, wenn folgende Fälle vorliegen:

     

    • Eine Steuererklärung ist nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach dem Besteuerungszeitpunkt abgegeben (Ausnahmen für Land- und Forstwirtschaft) oder