· Fachbeitrag · Steuergestaltung Pkw (Teil 1)
Pkw ins Privat- oder ins Praxisvermögen? So können Sie Einfluss nehmen!
von StB Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg
| Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind und auch bei der jährlichen Steuererklärung des Anwalts immer wieder interessant. In der folgenden Beitragsreihe erfahren Sie alles, was Sie rund ums Auto steuerlich wissen sollten und gestalten können. |
1. Einkommensteuerliche Auswirkungen des Pkw
Zum Einstieg benötigen Sie zunächst einen Überblick darüber, wie sich Ihr Fahrzeug einkommensteuerlich auswirken kann. Dies hängt wiederum davon ab, ob Sie Ihren Pkw umgangssprachlich gesprochen „in die Kanzlei einlegenl“ oder „draußen lassen“.
a) Der Pkw im Betriebsvermögen
Ein Pkw im steuerlichen Betriebsvermögen wird behandelt wie alles andere Kanzleiinventar. Sie kaufen ihn bzw. legen ihn ein und schreiben den Wert dann über mehrere Jahre ab. Alle laufenden Kosten wie Steuern, Versicherung, Treibstoff, Werkstatt etc. sind Ausgaben der Kanzlei. Bis hierhin gilt für ein Auto also nichts anderes als für einen Computer. Auch der wird abgeschrieben und benötigt Energie und Wartung - und all das taucht als Ausgaben in Ihrer Buchhaltung auf.
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